Kosten Osteopathie

Im Allgemeinen bezahlen gesetzliche Krankenkassen eine osteopathische Behandlung nicht.

Seit 2012 gibt es allerdings bei einigen gesetzlichen Krankenkassen die Möglichkeit einer Bezuschussung unter bestimmten Voraussetzungen. Häufig wird eine ärztliche Bescheinigung, welche osteopathische Behandlungen empfiehlt und die Mitgliedschaft des Therapeuten in einem Osteopathie- Verband verlangt.
Die Bescheinigung stellt kein Rezept dar und belastet demzufolge nicht das Budget des Arztes.
Bitte erfragen Sie bei Ihrer Krankenkasse die jeweiligen Konditionen einer Erstattung.

Haben Sie eine Zusatzversicherung für Heilpraktikerleistungen oder sind Sie privat versichert, wird nach der GebüH (Gebührenordnung für Heilpraktiker) abgerechnet.
In welchem Rahmen die Kosten übernommen oder bezuschusst werden, hängt von Ihrer Versicherung ab.